Schutzkonzept - PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT
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Stand: Juni 2025
Formelle Erklärung
Dieses Schutzkonzept wurde im Juni 2025 verabschiedet und auf unserer Homepage
veröffentlicht.
Es dient dem Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie der Schaffung
eines sicheren sportlichen und vertrauensvollen Lernumfeldes SSK Kerpen e.V.
Es gilt übergreifend für alle im SSK Kerpen angebotenen Sportarten, Kurse und
Veranstaltungen.
Das Schutzkonzept ist für alle Abteilungsleitern, Mitarbeitenden, Trainern, Übungsleitern,
Kursleitenden, sowie allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie externe Kooperationspartner verbindlich.
Es verpflichtet alle Beteiligten, die Würde, Rechte und das Wohl der Kinder jederzeit zu achten und bei Verdachtsmomenten im Sinne des Kinderschutzes aktiv zu handeln.
Dieses Schutzkonzept ist Bestandteil der Qualitätsentwicklung unseres Vereins und wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben.
Präambel und Selbstverständnis
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Unser Ziel ist es, Kindern ein sicheres Umfeld zu bieten, in dem sie angstfrei sporttreiben, lernen,
sich entwickeln und ihre Persönlichkeit entfalten können.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu den Grundsätzen des Kinderschutzes und sehen die Wahrung der physischen und psychischen Integrität von Kindern als zentrale Aufgabe.
Jegliche Form von Gewalt, Vernachlässigung oder Diskriminierung wird in unserem Verein nicht toleriert. Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hat in jeder
Situation Vorrang. Dieses Schutzkonzept bildet die Grundlage unserer präventiven Arbeit, unseres Verhaltens im Alltag und unseres Umgangs mit Verdachtsfällen.
Es soll Orientierung geben, Sicherheit schaffen und eine gemeinsame Haltung aller Beteiligten stärken. Die aktive Mitwirkung von Mitarbeitenden, Eltern und Kindern selbst ist
ein wesentlicher Bestandteil unseres Schutzgedankens.
Alle im Verein Tätigen verpflichtet sich, durch klare Regeln, regelmäßige Schulungen und eine offene Kommunikationskultur einen Beitrag zum Schutz von Kindern zu leisten. Wir
fördern eine Atmosphäre des Vertrauens, der Achtsamkeit und der gegenseitigen Wertschätzung.
Rechtlicher Hintergrund
Das Schutzkonzept des SSK Kerpen e.V. basiert auf den geltenden gesetzlichen Vorgaben und ethischen Grundsätzen des Kinderschutzes.
Grundlage sind insbesondere folgende gesetzliche und internationale Regelwerke:
Landeskinderschutzgesetz NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit dem Landeskinderschutzgesetz: (LKSchG NRW) verbindliche Standards geschaffen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen
Institutionen und Angeboten sicherzustellen.
Dieses Gesetz verpflichtet Einrichtungen dazu, Schutzkonzepte zu entwickeln, geeignete Präventionsmaßnahmen zu treffen und bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung
aktiv zu handeln.
§ 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß §8a
SGB VIII sind Fachkräfte verpflichtet, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sichern.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung muss eine sorgfältige Einschätzung erfolgen.
In einem kooperativen Verfahren mit dem zuständigen Jugendamt sind geeignete
Schutzmaßnahmen einzuleiten, um drohende Gefährdungen abzuwenden.
UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes garantiert jedem Kind das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung sowie auf Förderung seiner
Entwicklung und Teilhabe. Die Prinzipien dieser Konvention, insbesondere das Recht auf Schutz, Beteiligung und Förderung, leiten unser pädagogisches und organisatorisches Handeln.
Ehrenamt und Trägerverantwortung
Auch nichtstaatliche Einrichtungen, Schwimmschulen und Sportvereine tragen die Verantwortung, präventive Schutzmaßnahmen zu etablieren und konsequent umzusetzen.
Dabei sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, sich an die geltenden Schutzstandards und Verhaltensregeln zu halten.
Definitionen
Um im Schutzkonzept eine gemeinsame Verständigungsbasis zu schaffen, werden im Folgenden zentrale Begriffe im Kontext des Kinderschutzes definiert:
Gewalt
Gewalt gegenüber Kindern umfasst jede Form der körperlichen, seelischen oder sexualisierten Verletzung sowie jede Art von Vernachlässigung.
Dazu gehören unter anderem Schläge, Beschimpfungen, Einschüchterungen, das Vorenthalten notwendiger Fürsorge oder auch die Ausnutzung von
Abhängigkeitsverhältnissen.
Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt bezeichnet alle Handlungen, die dem Körper eines Kindes absichtlich Schaden zufügen. Dazu zählen beispielsweise Schläge, Stöße, Ohrfeigen oder grobes
Anpacken. Auch unangemessene körperliche Strafen im Training oder Lehrbetrieb gelten als körperliche Gewalt.
Psychische Gewalt
Psychische Gewalt liegt vor, wenn Kinder durch Worte, Gesten oder Handlungen herabgesetzt, beleidigt, bedroht oder systematisch eingeschüchtert werden. Dazu gehören auch Demütigungen, Beschämungen, Ignorieren oder das Schüren von Ängsten.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst Handlungen, die an oder vor einem Kind gegen dessen Willen vorgenommen werden oder bei denen ein Kind zur sexualisierten Handlung gezwungen oder manipuliert wird.
Hierzu zählen körperliche Übergriffe ebenso wie sexualisierte Sprache, Gesten, Exhibitionismus oder das Zeigen pornografischer Inhalte.
Auch unangemessene Berührungen im Rahmen des Trainings- oder Lehrbetriebs fallen darunter, wenn sie die Grenzen des Kindes verletzen.
Vernachlässigung
Von Vernachlässigung spricht man, wenn ein Kind wiederholt oder dauerhaft nicht die notwendige Zuwendung, Pflege oder Förderung erhält, die es für seine Entwicklung benötigt. Im Sport betrifft dies insbesondere die Missachtung der Aufsichtspflicht oder der
unterlassenen Hilfestellung bei Bedarf.
Grenzverletzungen
Grenzverletzungen sind unbedachte oder unbeabsichtigte Überschreitungen der körperlichen oder psychischen Grenzen eines Kindes.
Sie können im hektischen Training oder Lehrbetrieb oder aus Unachtsamkeit heraus geschehen.
Grenzverletzungen müssen reflektiert, angesprochen und professionell aufgearbeitet werden.
Übergriffe
Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie bewusst und vorsätzlich erfolgen.
Sie sind nicht aus Versehen, sondern gezielt herbeigeführt und dienen der Machtausübung oder der Befriedigung eigener Bedürfnisse.
Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine konkrete Gefahr für die körperliche, geistige oder seelische Entwicklung eines Kindes besteht oder ein erheblicher Schaden droht.
Die Gefährdung kann durch physische oder psychische Gewalt, Vernachlässigung oder sexualisierte Gewalt verursacht werden.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind unverzüglich Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Aufbau einer Schutzkultur
Eine gelebte Schutzkultur ist die Grundlage dafür, dass Kinder sich sicher und respektiert fühlen können.
Unsere Schutzkultur basiert auf den Prinzipien Achtsamkeit, Transparenz, Wertschätzung und Partizipation.
Kinder sollen erleben, dass ihre Grenzen geachtet werden, ihre Sorgen ernst genommen werden und sie in allen Situationen Schutz und Unterstützung erfahren.
Achtsamkeit und Haltung
Wir schaffen ein Umfeld, in dem Grenzverletzungen und Gewalt keinen Raum haben. Dazu gehört, dass alle Mitarbeitenden für die Bedürfnisse der Kinder sensibilisiert sind, ihr Verhalten regelmäßig reflektieren und sich aktiv für den Schutz der Kinder einsetzen. Die Achtsamkeit gegenüber eigenen Handlungen sowie gegenüber den Handlungen von Kolleginnen und Kollegen ist ein selbstverständlicher Teil des sportlichen Alltags.
Transparente Strukturen
Während des Trainings- und Lehrbetriebes herrschen klare Regeln, Zuständigkeiten und Abläufe. Kinder wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden können. Eltern werden frühzeitig über Schutzmaßnahmen informiert und in den Schutzprozess einbezogen.
Hilfestellungen sowie der Umgang mit Nähe werden transparent gestaltet.
Partizipation und Stärkung von Kindern
Kinder werden altersgerecht über ihre Rechte informiert.
Sie haben das Recht, "Nein" zu sagen, wenn sie sich unwohl fühlen, und sie werden darin bestärkt, ihre Gefühle und Erlebnisse offen mitzuteilen. Mitbestimmung und Beteiligung der Kinder sind wichtige Elemente unserer Schutzkultur.
Wir fördern die Selbstwahrnehmung und die Selbstbehauptung der Kinder aktiv.
Offene Kommunikationskultur
In unserem Verein wird über das Thema Kinderschutz offen gesprochen. Hinweise auf Grenzverletzungen oder Unsicherheiten dürfen und sollen jederzeit geäußert werden – ohne Angst vor negativen Konsequenzen.
Meldungen werden ernst genommen, sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt.
Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung Schutzkultur ist ein dynamischer Prozess.
Deshalb wird das Schutzkonzept regelmäßig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst.
Alle Mitarbeitenden nehmen an Fortbildungen teil, um ihre Kompetenzen im Bereich Kinderschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Risikoanalyse
Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken bildet die Grundlage für effektive
Präventions- und Schutzmaßnahmen.
Risiken
Im Sport und Lehrbetrieb sind durch körpernahe Situationen häufig. Dabei besteht die Gefahr unbeabsichtigter Grenzverletzungen oder Fehlinterpretationen von Berührungen. Zudem sind Umkleide- und Duschsituationen besonders sensibel, da sie einen erhöhten Schutzbedarf bezüglich der Intimsphäre der Kinder mit sich bringen. Unbeobachtete Einzelkontakte oder das unbeabsichtigte Betreten von Umkleidekabinen können Risiken bergen.
Weiterhin besteht ein erhöhtes Risiko bei der Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen, insbesondere durch mobile Endgeräte.
Diese emotionale Nähe darf nicht ausgenutzt oder in unangemessener Weise instrumentalisiert werden.
Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken
Um die genannten Risiken zu minimieren, sollen folgende Maßnahmen angewendet werden:
- Körperliche Hilfestellungen erfolgen nur, wenn sie unbedingt erforderlich und zuvor angekündigt sind.
- Jede Berührung wird respektvoll, achtsam und professionell gestaltet.
- Umkleidebereiche sind so organisiert, dass unbeobachtete Einzelkontakte vermieden werden.
- Eltern werden in die Schutzkonzepte einbezogen und erhalten klare Informationen über Kursabläufe und Hilfestellungen.
- Foto- und Videoaufnahmen sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten erlaubt.
Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die besonderen Risiken und die konsequente
Umsetzung der Schutzmaßnahmen sind zentrale Elemente unserer Präventionsarbeit.
Präventionsmaßnahmen
Prävention ist der wichtigste Baustein des Kinderschutzes.
Innerhalb des SSK Kerpen e.V. setzen wir umfassende Maßnahmen ein, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Übergriffen oder Grenzverletzungen konsequent vorzubeugen. Unsere Präventionsmaßnahmen richten sich an alle Mitarbeitenden, Kursleitenden,
ehrenamtlich Tätigen sowie an externe Partnerinnen und Partner, die mit den Kindern in Kontakt stehen.
Sorgfältige Personalauswahl und Überprüfung
Alle Mitarbeitenden des Vereins – ob hauptamtlich, ehrenamtlich oder auf Honorarbasis tätig – müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Dieses wird regelmäßig im Abstand von fünf Jahren aktualisiert.
Darüber hinaus verpflichten sich alle Mitarbeitenden durch ihre Unterschrift auf unseren Ehrenkodex zu einem respektvollen, grenzachtenden Umgang mit den Kindern. Die Verpflichtung auf den Ehrenkodex erfolgt verbindlich vor Beginn der ersten
Arbeitsaufnahme.
Verpflichtung zum Ehrenkodex
Der Ehrenkodex ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung eines respektvollen Miteinanders.
Er formuliert klare Erwartungen an das Verhalten aller Mitarbeitenden und enthält unter anderem:
- die Verpflichtung zur Achtung der persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen,
- die Pflicht zur Unterlassung jeglicher Form von Gewalt,
- das aktive Einschreiten bei Beobachtungen von Grenzverletzungen oder Verdachtsmomenten,
- die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Schutzbeauftragten und externen Fachstellen.
Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen
Für alle Tätigen im Verein werden regelmäßig an Schulungen zu folgenden Themen angeboten:
- Grundlagen des Kinderschutzes
- Prävention sexualisierter Gewalt
- Erkennen von Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung
- Kommunikation mit Kindern und Eltern in sensiblen Situationen
- Reflexion eigener Nähe- und Distanzgrenzen
Diese Fortbildungen finden mindestens alle zwei Jahre statt und werden dokumentiert.
Kindgerechte Information und Stärkung
Kinder werden altersgerecht über ihre Rechte informiert:
Sie lernen, dass sie Nein sagen dürfen, dass ihr Körper ihnen gehört und dass sie sich jederzeit an eine Vertrauensperson wenden können.
Durch klare Regeln und bestärkende Gesprächsangebote fördern wir die Selbstwahrnehmung und Selbstbehauptung der Kinder.
Sichtbare Verhaltensregeln
In allen Kursräumen, Umkleidebereichen und Schwimmhallen werden die wichtigsten Schutz- und Verhaltensregeln sichtbar ausgehängt.
Damit wird signalisiert: Der Schutz der Kinder ist ein zentrales Anliegen – und alle sind eingeladen, aktiv daran mitzuwirken.
Verhaltensregeln
Gleichzeitig erfordern bestimmte Situationen besondere Achtsamkeit und klare Regeln, um den Schutz der Kinder jederzeit zu gewährleisten. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, diese Verhaltensregeln einzuhalten und aktiv umzusetzen.
Hilfestellungen beim Training oder Übungen erfolgen ausschließlich mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Kinder zu fördern oder ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Körperkontakt wird auf das notwendige Maß beschränkt, im Vorfeld erklärt und nach Möglichkeit angekündigt.
Kinder dürfen jederzeit äußern, wenn sie bestimmte Berührungen nicht möchten. Das Signal eines Kindes, auch nonverbal, wird respektiert und unverzüglich beachtet.
Intimsphäre der Kinder ist besonders schützenswert.
Verantwortliche Übungsleiter betreten Umkleiden und Duschen grundsätzlich nur in Begleitung oder nach vorheriger Ankündigung und mit Erlaubnis der anwesenden Kinder. Soweit möglich, übernehmen Kinder das Umkleiden selbst oder werden dabei durch ihre
Eltern unterstützt. Direkte körperliche Hilfe wird nur im zwingenden Bedarfsfall geleistet und erfolgt stets mit Respekt und Transparenz.
Vermeidung von Einzelkontakten
Einzelkontakte zwischen Mitarbeitenden und Kindern außerhalb der Kurssituation sind grundsätzlich zu vermeiden.
Falls eine Einzelbetreuung (z. B. beim Warten auf Eltern) unumgänglich ist, wird diese so gestaltet, dass sie offen und für Dritte einsehbar bleibt (z. B. in Anwesenheit anderer Personen, in offenen Räumen).
Telefonate, private Treffen oder Fahrdienste außerhalb des regulären Angebots sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern und nach interner Absprache zulässig.
Sprache und nonverbale Kommunikation
Die Kommunikation mit Kindern erfolgt stets in einer wertschätzenden, respektvollen Sprache.
Beschämungen, Herabwürdigungen oder sexualisierte Sprache sind streng untersagt.
Mitarbeitende achten auf eine freundliche Körpersprache und respektieren die persönlichen Grenzen der Kinder auch in ihrer nonverbalen Kommunikation.
Begleitung zu Toiletten
Kinder, die eine Toilette aufsuchen müssen, werden altersgerecht begleitet:
- Ältere Kinder gehen allein oder in kleinen Gruppen.
- Jüngere Kinder werden – soweit notwendig – durch Aufsichtsperson begleitet.
Hierbei wird auf größtmögliche Selbstständigkeit und Wahrung der Intimsphäre geachtet.
Anwesenheit von Eltern bei Kleinkindern und Babys Kursleitungen unterstützen die Eltern durch Anleitung und Hilfestellung, übernehmen jedoch keine pflegerischen Tätigkeiten (z. B. Wickeln).
Umgang mit Social- Media und Fotos
Der verantwortungsvolle Umgang mit Bild- und Filmmaterial ist ein wichtiger Bestandteil des Schutzkonzeptes .
Kinder haben ein Recht auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, insbesondere auf Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer Bildrechte. Deshalb gelten verbindliche Regeln für Foto- und Filmaufnahmen sowie deren Verwendung.
Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen von Kindern während der Kurse oder bei Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegt.
Diese Einwilligung muss zweckgebunden und befristet sein. Es wird transparent gemacht, für welchen Zweck und in welchem Rahmen die Aufnahmen verwendet werden sollen (z.B. interne Dokumentation, Website, Flyer).
Kinder selbst werden – ihrem Alter und Verständnis entsprechend – gefragt, ob sie mit einer Aufnahme einverstanden sind.
Ihr Wunsch, nicht fotografiert oder gefilmt zu werden, wird respektiert, unabhängig von einer erteilten Einwilligung der Eltern.
Verwendung von Bildmaterial
Bilder und Videos dürfen nur für die angegebenen und vereinbarten Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Alle veröffentlichten Fotos werden so ausgewählt, dass sie die Würde und Integrität der Kinder wahren.
Verbot privater Aufnahmen
Eltern und andere Begleitpersonen dürfen während der Kurse keine privaten Fotos oder Videos von anderen teilnehmenden Kindern machen. Dies dient dem Schutz aller Kinder und der Wahrung ihrer Rechte. Verstöße werden konsequent angesprochen und können zum Ausschluss führen.
Social Media
Trainern oder Mitarbeitenden ist es untersagt, ohne Genehmigung Fotos oder Informationen über Kinder oder Kurse auf privaten Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook, WhatsApp) zu veröffentlichen. Private Kontaktaufnahmen zwischen Mitarbeitenden und Kindern über soziale Medien sind nicht gestattet.
Offizielle Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich über die geprüften Kanäle des Vereins.
Datenschutz und Sicherheit
Alle gespeicherten Bild- und Filmdaten werden sicher verwahrt. Nach Ablauf des vereinbarten Verwendungszeitraums werden die Daten gelöscht, sofern keine neue Einwilligung eingeholt wurde.
Umgang mit Verdachtsfällen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen verlangt nicht nur präventive Maßnahmen, sondern auch klare und verlässliche Abläufe im Verdachtsfall.
Der SSK Kerpen e.V. hat verbindliche Regeln für den Umgang mit Grenzverletzungen, Übergriffen oder Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung entwickelt. Dabei steht der Schutz des betroffenen Kindes immer an erster Stelle.
Sensibilität und Beobachtung
Trainer und alle Tätigen des Vereins sind verpflichtet, aufmerksam auf mögliche Anzeichen von Kindeswohlgefährdung oder Grenzverletzungen zu achten. Dazu gehören sowohl direkte Beobachtungen als auch Äußerungen von Kindern oder Hinweise von Dritten. Wichtige Anhaltspunkte können sein:
- auffällige Verhaltensänderungen bei Kindern
- wiederholte Verletzungen oder körperliche Auffälligkeiten
- Aussagen der Kinder über belastende Erfahrungen
- deutliches Unwohlsein im Kontakt mit bestimmten Personen
Dokumentation
Bei einer Beobachtung oder einem Verdacht muss eine sachliche und zeitnahe Dokumentation erfolgen.
Dabei wird ausschließlich beschrieben, was konkret wahrgenommen oder gehört wurde – ohne Wertung oder Interpretation. Folgende Punkte sind festzuhalten:
- Datum und Uhrzeit der Beobachtung
- Ort und beteiligte Personen
- möglichst wörtliche Aussagen der Kinder
- eigene Wahrnehmungen und Handlungen
Meldung an die/den Schutzbeauftragte/n
Jeder Verdachtsfall wird umgehend der/die benannten Schutzbeauftragte/n gemeldet.
Die Schutzbeauftragte ist verantwortlich für die Einschätzung des Falles und das weitere Vorgehen Bei Bedarf wird eine zweite Fachkraft hinzugezogen.
Einschaltung externer Fachstellen
Wenn sich der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung erhärtet oder gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, erfolgt unverzüglich die Einschaltung des zuständigen Jugendamtes oder anderer geeigneter Fachstellen. Die Einschaltung externer Stellen
erfolgt in enger Abstimmung und unter Berücksichtigung des Schutzinteresses des betroffenen Kindes.
Verhalten gegenüber dem betroffenen Kind
Kinder, die sich anvertrauen, werden ernst genommen, respektvoll angehört und geschützt.
Ihnen wird keine Schuld zugeschrieben und sie werden nicht zu Aussagen gedrängt. Das Vertrauen des Kindes hat oberste Priorität.
Maßnahmen gegenüber Beschuldigten
Beschuldigte Mitarbeitende werden – soweit erforderlich – bis zur Klärung des Sachverhalts vorübergehend von ihrer Tätigkeit entbunden. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung wird dabei gewahrt, gleichzeitig wird der Schutz des Kindes konsequent sichergestellt.
Umgang mit Verdachtsmomenten gegenüber Eltern oder Sorgeberechtigten
Sollten Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung im häuslichen Umfeld (z.B. durch Vernachlässigung, Misshandlung) auftreten, gelten dieselben sorgfältigen Dokumentations- und Meldeschritte.
Die Schutzbeauftragte leitet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt notwendige Schutzmaßnahmen ein.
Beschwerdemanagement und Qualitätssicherung
Eine gelebte Schutzkultur zeigt sich auch darin, dass Hinweise, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge offen angenommen und konstruktiv bearbeitet werden.
Der SSK Kerpen hat verbindliche Standards für ein transparentes Beschwerdemanagement und eine kontinuierliche Qualitätssicherung entwickelt.
Offene Beschwerdekultur
Kinder, Eltern, Mitarbeitende und externe Partner sollen sich sicher fühlen, Bedenken oder Beschwerden äußern zu können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Beschwerden werden stets ernst genommen, sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt.
Beschwerdewege
Beschwerden können auf verschiedenen Wegen eingebracht werden:
- Persönlich gegenüber der Schutzbeauftragten oder einer anderen Vertrauensperson
- Schriftlich per Brief oder E-Mail an die den Verein
- Auf Wunsch bleibt die Identität der hinweisgebenden Person anonym.
Alle Beschwerden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeitet und beantwortet.
Bearbeitungsverfahren
Nach Eingang einer Beschwerde erfolgt:
- Erfassung und Dokumentation des Hinweises
- Erste Einschätzung der Beschwerde (Schweregrad, Dringlichkeit)
- Gespräch mit den betroffenen Personen (wenn möglich)
- Entwicklung von Maßnahmen zur Problemlösung oder Prävention weiterer Vorfälle
- Dokumentation der Ergebnisse und Nachverfolgung
- Qualitätssicherung
Das Schutzkonzept wird mindestens einmal jährlich überprüft. Dazu gehört:
- eine interne Auswertung aller eingegangenen Beschwerden und Vorfälle
- eine Reflexion über neue Herausforderungen oder Entwicklungen
- die Überarbeitung von Maßnahmen und Regelwerken, wenn erforderlich
- Elternbefragungen, Feedbackgespräche mit Mitarbeitenden und die Evaluation von Schulungen fließen aktiv in die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes ein.
Fortbildung und Sensibilisierung
Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig über Neuerungen im Schutzkonzept informiert.
Durch Fortbildungen, Reflexionsgespräche und externe Inputs wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Schutzkultur gesichert.
Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes am 16.7.2025